- Artikel-Nr.: 708176
Im April 1180 hat auf Veranlassung Kaiser Friedrichs I. in der damaligen Reichsstadt Gelnhausen, wo sich auch eine Kaiserliche Pfalz befand, ein Reichstag stattgefunden, der sowohl für die Verfassungsgeschichte als auch für die politische Entwicklung des Deutschen Reiches im Mittelalter von höchster Bedeutung war. Die von diesem Reichstag aufgezeichnete „Gelnhäuser Urkunde“ vom 13. April 1180 ist das abschließende Dokument einer mit Mitteln des damaligen Rechtes geführten Auseinandersetzung zwischen Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) und dem mächtigsten Fürsten des Reiches, Heinrich dem Löwen.
Diese Urkunde ist das Protokoll der kaiserlichen Kanzlei über diesen Reichstag und den damit zusammenhängenden Prozeß. Der Text weist mit seiner juristischen Präzision und der lehnrechtlichen Begründung auf einen Sachverhalt hin, der seit dem Wormser Konkordat von 1122 deutlich zu erkennen ist: in immer stärkerem Maße war das Lehnsrecht zum Ordnungsprinzip der Reichsverfassung geworden. Im Verfahren gegen Heinrich den Löwen wollte Friedrich I. die Grenzen vasallischer Freiheit zeigen und die monarchische Gewalt auf einer neuen Grundlage, nämlich der des verfassungsmäßigen Rechtes, sichern.
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Land: | Bundesrepublik Deutschland |
Typ: | Ersttagsbrief |